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BGH, 27.01.1971 - I ZR 31/69 |
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- Wolters Kluwer
Vertrieb eines lichtdurchlässigen Kunststoffes unter der Bezeichnung "ALTUGLAS" - Warenzeichen für Halbfertigprodukt - Begleitende Marke - Irreführende Werbung - Glas als Gütebegriff - Verurteilung zu klarstellendem Zusatz - Schutzrechtsentziehung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64
Acrylglas
Auszug aus BGH, 27.01.1971 - I ZR 31/69
Ebensowenig wendet sie sich gegen die vom Berufungsgericht - unter Hinweis auf die "Kunstglas"- (GRUR 60, 567) und "Acrylglas"-Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (GRUR 68, 200) - weiter getroffene Feststellung, daß der Verkehr auf Grund der Doppeldeutigkeit der Bezeichnung "ALTUGLAS" der Gefahr einer Irreführung über die stoffliche Zusammensetzung dieses Kunststoffglases ausgesetzt sei.Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist bei der Fassung des Verbots grundsätzlich auf die konkrete Verletzungsform abzustellen, so daß sich in den Fällen des § 3 UWG regelmäßig nicht die Frage stellt, ob der unrichtigen Werbeangabe ihre irreführende Wirkung durch einen aufklärenden Zusatz genommen werden kann (BGH GRUR 63, 539, 541 - echt skai; 68, 200, 203 - Acrylglas, beide mit weiteren Nachweisen; ferner BGH GRUR 70, 33, 35 - Lockvogel, insoweit nicht in BGHZ 52, 302 [BGH 17.09.1969 - I ZR 35/68] ), Für positive Auflagen an den Verletzer ist daher im Verbot grundsätzlich kein Raum (BGH GRÜR 63, 539, 541 - echt skai; 70, 609 - regulärer Preis).
Entscheidend war hierfür die Überlegung, daß - ähnlich dem Beseitigungsanspruch - auch der Unterlassungsanspruch nur auf das gehe, was zur Vermeidung der Beeinträchtigung erforderlich sei (BGH GRUR 68, 200, 203 - Acrylglas).
Denn die bei dieser Benutzungsform von der Beklagten übernommene Aufklärung über die Beschaffenheit von "Altuglas" als Kunststoff ist nur dann unmißverständlich, wenn sie so deutlich und unübersehbar gebraucht wird, daß sie vom flüchtig betrachtenden Publikum zugleich mit der Angabe "Altuglas" wahrgenommen und verstanden wird (vgl. BGH GRUR 68, 200, 204 - Acrylglas).
- BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64
Erweckung des Anscheins eines besonders günstigen Angebots - Irreführung über die …
Auszug aus BGH, 27.01.1971 - I ZR 31/69
Dieser Gesichtspunkt kann in den Fällen von Bedeutung werden, in denen selbst durch eine gleichzeitige Aufklärung eine Irreführung nicht völlig beseitigt werden kann (vgl. BGH GRUR 66, 445, 449, 450 - Glutamal; ferner BGH GRÜR 57, 285, 287 - Erstes Kulmbacher im Rahmen der Verwirkung und BGH GRUR 61, 361, 362 - Hautleim im Rahmen des Rechtsschutzinteresses). - BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 93/61
echt skai
Auszug aus BGH, 27.01.1971 - I ZR 31/69
Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist bei der Fassung des Verbots grundsätzlich auf die konkrete Verletzungsform abzustellen, so daß sich in den Fällen des § 3 UWG regelmäßig nicht die Frage stellt, ob der unrichtigen Werbeangabe ihre irreführende Wirkung durch einen aufklärenden Zusatz genommen werden kann (BGH GRUR 63, 539, 541 - echt skai; 68, 200, 203 - Acrylglas, beide mit weiteren Nachweisen; ferner BGH GRUR 70, 33, 35 - Lockvogel, insoweit nicht in BGHZ 52, 302 [BGH 17.09.1969 - I ZR 35/68] ), Für positive Auflagen an den Verletzer ist daher im Verbot grundsätzlich kein Raum (BGH GRÜR 63, 539, 541 - echt skai; 70, 609 - regulärer Preis).
- BGH, 28.06.1960 - I ZR 13/59
Auszug aus BGH, 27.01.1971 - I ZR 31/69
Ebensowenig wendet sie sich gegen die vom Berufungsgericht - unter Hinweis auf die "Kunstglas"- (GRUR 60, 567) und "Acrylglas"-Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (GRUR 68, 200) - weiter getroffene Feststellung, daß der Verkehr auf Grund der Doppeldeutigkeit der Bezeichnung "ALTUGLAS" der Gefahr einer Irreführung über die stoffliche Zusammensetzung dieses Kunststoffglases ausgesetzt sei. - BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.01.1971 - I ZR 31/69
Je nach der in Rede stehenden Ware ist daher auch dieser Kreis verschieden weit zu fassen (vgl. BGH GRUR 60, 130, 132 - Sunpearl II). - BGH, 17.09.1969 - I ZR 35/68
Lockvogel
Auszug aus BGH, 27.01.1971 - I ZR 31/69
Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist bei der Fassung des Verbots grundsätzlich auf die konkrete Verletzungsform abzustellen, so daß sich in den Fällen des § 3 UWG regelmäßig nicht die Frage stellt, ob der unrichtigen Werbeangabe ihre irreführende Wirkung durch einen aufklärenden Zusatz genommen werden kann (BGH GRUR 63, 539, 541 - echt skai; 68, 200, 203 - Acrylglas, beide mit weiteren Nachweisen; ferner BGH GRUR 70, 33, 35 - Lockvogel, insoweit nicht in BGHZ 52, 302 [BGH 17.09.1969 - I ZR 35/68] ), Für positive Auflagen an den Verletzer ist daher im Verbot grundsätzlich kein Raum (BGH GRÜR 63, 539, 541 - echt skai; 70, 609 - regulärer Preis). - BGH, 07.02.1961 - I ZR 123/59
Auszug aus BGH, 27.01.1971 - I ZR 31/69
Dieser Gesichtspunkt kann in den Fällen von Bedeutung werden, in denen selbst durch eine gleichzeitige Aufklärung eine Irreführung nicht völlig beseitigt werden kann (vgl. BGH GRUR 66, 445, 449, 450 - Glutamal; ferner BGH GRÜR 57, 285, 287 - Erstes Kulmbacher im Rahmen der Verwirkung und BGH GRUR 61, 361, 362 - Hautleim im Rahmen des Rechtsschutzinteresses).
- BGH, 22.10.1971 - I ZR 36/70
Voraussetzungen der irreführenden Werbung - Unzulässigkeit der Verwendung des …
Den Interessen der Mitbewerber und der Abnehmer sei Genüge getan, wenn der Bezeichnung bei ihrem Gebrauch in der neu aufgekommenen Zweitbedeutung ein unmißverständlicher aufklärender Zusatz beigefügt werde (so auch BGH GRUR 1968, 200 - Acrylglas; Urteil vom 27. Januar 1971 - I ZR 31/69 - Altuglas).